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Funkzeugnis BFZ, EFZ, AFZ PDF Print E-mail
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Sie benötigen eines der 3 Funkerzeugnisse, um eine Luftfahrzeugfunkstelle, also ein Funkgerät an Bord eines Luftfahrzeuges, bedienen zu dürfen.

 

Welche Funkzeugnisse gibt es :

 

BFZ ('Binnenfunkerzeugnis')
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst:
Sprechfunkdienst in deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen, deren Sendeanlagen auf Frequenzen über 30 MHz betrieben werden,  die dem Flugfunkdienst oder dem beweglichen Flugfunkdienst über Satelliten zugewiesen sind, wenn das Bedienen nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente ausgeschlossen ist.

 

EFZ (Eingeschränktes Funkerzeugnis)
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen, deren Sendeanlagen auf Frequenzen betrieben werden, die dem Flugfunkdienst oder dem beweglichen Flugfunkdienst über Satelliten zugewiesen sind, wenn das Bedienen nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente ausgeschlossen ist.

AFZ (Allgemeines Funkerzeugnis)
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen, bei Luftfahrzeugerdfunkstellen und bei Bodenfunkstellen.

 

Voraussetzungen für ein Funkerzeugnis sind:

  • Ein schriftlicher Antrag  an das jeweils zuständige Fernmeldebüro abhängig vom Wohnort
  • Die Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Verläßlichkeit
    Diese ist nicht gegeben bei Entmündigung oder rechtskräftiger Verurteilung wegen gröblicher oder wiederholter Verstöße gegen Funkvorschriften, eines Verbrechens oder sonstiger Handlungen gegen die staatliche Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung, körperliche Sicherheit, Geheimhaltungspflicht etc.

 

Durchführung der Prüfung

Die Funkerprüfung erfolgt vor einer Prüfungskommission und überprüft Ihre Fertigkeiten (Sprechpraxis) in mündlicher und den Theoriekenntnissen in schriftlicher Form. Der Fragenkatalog und die Unterlagen zu den Sprechfunkverfahren sind bei Austrocontrol erhältlich.
Sollten Sie die Prüfung nicht schaffen, kann eine Wiederholungsprüfung frühestens nach 2 Monaten erfolgen. Diese umfaßt wieder den gesamten Prüfungsstoff.

 

Werden ausländische Funkerzeugnisse anerkannt:

Eine Anerkennung kann erfolgen, wenn keine Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen - und nur auf Gegenseitigkeit. Das heißt, jenes Land, in dem Sie Ihr Funkerzeugnis erworben haben, anerkennt auch ein österreichisches Funkerzeugnis.
Aufgrund eines ausländischen Funkerzeugnisses kann ein österreichisches Funkerzeugnis ausgestellt werden bei Wohnsitz im Inland und wenn kein Zweifel an der fachlichen Befähigung und Glaubhaftmachung der Notwendigkeit des Erwerbes im Ausland besteht.

 

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