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Die Ausbildung im ÖSC

Beim ÖSC kann man nicht nur den Privatpilotenschein (PPL = Private Pilot License) erwerben, sondern auch die Nacht- und Instrumenten-Flugberechtigung (IFR). In Kooperation mit anderen Clubs und Flugschulen sind auch weiterführende Schulungen (Berufspilotenschein – CPL, oder die Berechtigung zum Fliegen mehrmotoriger Maschinen) möglich.

Voraussetzungen

Der Privatpilotenschein (PPL) ist eine ICAO Lizenz und ist damit praktisch weltweit gültig.

  • Fliegertauglichkeitszeugnis eines fliegerärztlichen Sachverständigen oder eines Medical Centers,  mindestens Klasse 2
  • Keine Vorstrafen wegen eines Verbrechens oder Führerscheinentzug
  • Für die Ausstellung des PPL 17 Jahre, die Ausbildung kann ab dem 16. Lebensjahr begonnen werden.

Ausbildung

  • Mindestens ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst – kann im Rahmen der Theorieausbildung erworben werden
  • Sprachbefähigungsprüfung (Englisch) bei Flügen ins nicht deutschsprachige Ausland

Funkerzeugnisse

Funkzeugniss BFZ, EFZ, AFZ
Sie benötigen eines der 3 Funkerzeugnisse, um eine Luftfahrzeugfunkstelle, also ein Funkgerät an Bord eines Luftfahrzeuges, bedienen zu dürfen.

Welche Funkzeugnisse gibt es :

BFZ (‘Binnenfunkerzeugnis’)
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst:
Sprechfunkdienst in deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen, deren Sendeanlagen auf Frequenzen über 30 MHz betrieben werden, die dem Flugfunkdienst oder dem beweglichen Flugfunkdienst über Satelliten zugewiesen sind, wenn das Bedienen nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente ausgeschlossen ist.

EFZ (Eingeschränktes Funkerzeugnis)
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen, deren Sendeanlagen auf Frequenzen betrieben werden, die dem Flugfunkdienst oder dem beweglichen Flugfunkdienst über Satelliten zugewiesen sind, wenn das Bedienen nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente ausgeschlossen ist.

AFZ (Allgemeines Funkerzeugnis)
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen, bei Luftfahrzeugerdfunkstellen und bei Bodenfunkstellen.

Voraussetzungen für ein Funkerzeugnis sind:
Ein schriftlicher Antrag an das jeweils zuständige Fernmeldebüro abhängig vom Wohnort
Die Vollendung des 16. Lebensjahres
Verläßlichkeit
Diese ist nicht gegeben bei Entmündigung oder rechtskräftiger Verurteilung wegen gröblicher oder wiederholter Verstöße gegen Funkvorschriften, eines Verbrechens oder sonstiger Handlungen gegen die staatliche Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung, körperliche Sicherheit, Geheimhaltungspflicht etc.

Durchführung der Prüfung
Die Funkerprüfung erfolgt vor einer Prüfungskommission und überprüft Ihre Fertigkeiten (Sprechpraxis) in mündlicher und den Theoriekenntnissen in schriftlicher Form. Der Fragenkatalog und die Unterlagen zu den Sprechfunkverfahren sind bei Austrocontrol erhältlich.
Sollten Sie die Prüfung nicht schaffen, kann eine Wiederholungsprüfung frühestens nach 2 Monaten erfolgen. Diese umfaßt wieder den gesamten Prüfungsstoff.

Werden ausländische Funkerzeugnisse anerkannt:
Eine Anerkennung kann erfolgen, wenn keine Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen – und nur auf Gegenseitigkeit. Das heißt, jenes Land, in dem Sie Ihr Funkerzeugnis erworben haben, anerkennt auch ein österreichisches Funkerzeugnis.
Aufgrund eines ausländischen Funkerzeugnisses kann ein österreichisches Funkerzeugnis ausgestellt werden bei Wohnsitz im Inland und wenn kein Zweifel an der fachlichen Befähigung und Glaubhaftmachung der Notwendigkeit des Erwerbes im Ausland besteht.

  • Ca. 130 Stunden Theorieunterricht
  • Mindestens 45 Flugstunden davon 10 Flugstunden allein an Bord und davon 5 Flugstunden Überlandpraxis (sofern es die Jahreszeit erlaubt kann auch die Nachtsichtflugberechtigung integriert werden.)
  • PC- gestützte Theorieprüfung bei der Austro Control in Wien
  • Praktische Prüfung auf Vereinsflugzeugen mit ortsansässigen Prüfern
  • Die Ausbildung muß innerhalb 24 Monaten abgeschlossen sein und die praktische Prüfung muß spätestens 6 Monate nach bestandener Theorieprüfung erfolgen.

PPL Kosten

  • PPL Starterkit & Theoriekurs — € 2.000
    Theoriekurs, ICAO Karte, Kursdreieck, Ordner mit Kursunterlagen.
  • 45 Flugstunden inkl. Fluglehrer — ca. € 9.000 (nach Stundenaufwand monatlich verrechnet)
    Mit Katana DA20: OEAMB / OECMC
  • Lande- und Anfluggebühren — ca. € 1.000
    Werden extra verrechnet.
  • Funkerzeugnis (AFZ, EFZ) — ab ca. € 600
  • Einschreibegebühr ÖSC Mitgliedschaft — € 200
  •  Night VFR (optional)
    5 Stunden Flugzeit und ca. 20 Landungen, Kosten werden nach Aufwand verrechnet.

Geltungsdauer

Der PPL gilt jeweils für 2 Jahre und kann verlängert werden wenn:

  • der Inhaber mindestens 12 Flugstunden als verantwortlicher Pilot und 12 Landungen innerhalb des letzen Jahres der Gültigkeit nachweisen kann und einen Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer von ca, 1 Sunde durchgeführt hat.
  • wenn die o.a. Flugstunden nicht nachgewiesen werden können, ist ein Prüfflug mit einem Prüfer ( prof check ) zu absolvieren.
  • der Privatpilotenschein gilt nur im Zusammenhang mit einem gültigem „ Medical „ ( fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ) mindestens der Klasse 2 und dieses gilt 60 Monate bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach 12 Monate
  • Passagiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn der Pilot mindesten 3 Landungen in den letzten 90 Tagen durchgeführt hat.

Nachtflug-Berechtigung

Wenn die Rechte einer Privatpiloten-Lizenz für Flugzeuge unter VFR-Bedingungen bei Nacht ausgeübt werden sollen, müssen Bewerber einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert haben. Der Lehrgang muss Folgendes umfassen:

Theoretischer Unterricht (mind. 8 Stunden)

  • Luftrecht
  • Funknavigation
  • Technik, Instrumentenkunde

Praktische Ausbildung

  • 5 Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht
  • davon drei mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflug-Navigation
    von mehr als 50km
  • außerdem 5 Alleinstarts und -landungen bis zum vollständigen Stillstand

Für den Erwerb der Nachtflugqualifikation ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung abzulegen. Lediglich die Flugschule bestätigt die Teilnahme an der Nachtflugausbildung, woraufhin die Eintragung in die Privatpilotenlizenz (EASA-PART FCL) erfolgen kann.

Strecken-Instrumentenflugberechtigung
(En-Route IR)

  • Eine IR(A) Berechtigung ausschließlich für den „En-Route“ Teil des Fluges
  • Keine Berechtigung für Start und Landung in IMC oder unter IFR
  • Nicht ICAO konforme IR(A)-Ausbildung in Theorie und Praxis unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, welche auch außerhalb von Flugschulen erworben wurden.
  • Diese gilt nur innerhalb des EASA Raumes
  • Der Pilot muss sicherstellen, dass die Wetterbedingungen Start, Anflug und Landung in VMC unter VFR zulassen
  • Verkürzter Theorieunterricht: 72 Stunden e-learning (Fernlehrgang) und 8 Stunden Lehrsaal
  • Mit Anrechnung der Vorkenntnisse muss der Schüler insgesamt mind. 15 h (SE) IR Erfahrung nachweisen
  • Trotz Anrechnung müssen mindestens 10h Training in einer ATO erteilt werden

Kompetenzbasierte -Instrumentenflugberechtigung
(Competency Based IR)

  • Vollwertige Instrumentenflug-Berechtigung (A)
  • ICAO konforme Instrumentenflug-Ausbildung in Theorie und Praxis unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, welche auch außerhalb von Flugschulen erworben wurden
  • Verkürzter Theorieunterricht: 72 Stunden e-learning (Fernlehrgang), 8 Stunden Lehrsaal
  • Mit Anrechnung der Vorkenntnisse muss der Schüler insgesamt mind. 40 h (SE) IR Erfahrung nachweisen
  • Mindestens 10h Training müssen in einer ATO erteilt werden

Der Gesamtumfang der Instrumentenausbildung mit einem Lehrberechtigtem muss mindestens 25 Stunden betragen. Zur Erreichung der vorgeschriebenen Kompetenzen kann zusätzliche Schulung erforderlich sein.

Flugschule Management

Fluglehrer Flugschule AT.ATO.160

Name Fluglehrer (A) Flugprüfer (A)
PPL SEP NVFR IR PPL IR LP
Di Blasi Robert o o o o
Drekonja Dr. Thomas o
Kronberger Dr. Otto o o o
Mangelberger Michael o o o o
Pallaske Hans o o o o o o
Plainer Mario o o o o o o
Prosser Reinhard o o o o o o o
Ramerstorfer Andreas o o o o
Santner Herwig o o o
Schönegger Christian o o o
Schreilechner Alois o o
Strobl Thomas o o o o
Traintinger Felix o o o o o o
Wesenauer Thomas o o o

Aviation Safety Report

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